Bulgarien

Bulgarien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.